Barrierefreiheitserklärung
Die preVent GmbH ist bemüht, ihre Website www.prevent-germany.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach unserem Wissen und den durchgeführten Selbsttests größtenteils mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Es können dennoch einige Inhalte vorübergehend nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Ältere PDF-Dokumente, die noch nicht nach barrierefreien Standards erstellt wurden.
- Einzelne Bilder oder Grafiken könnten noch unzureichende Alternativtexte enthalten.
- Eventuelle eingebettete Videos ohne Untertitel.
Wir arbeiten daran, diese Mängel zeitnah zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag überprüft.
Die Überprüfung erfolgte mittels Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte:
- E-Mail: info@prevent-germany.com
- Telefon: (+49) 06048 960010
- Postanschrift: preVent GmbH, Taunusstraße 24a, 63694 Limeshain Deutschland
Sollten bestimmte Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigt werden, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung.
Wenn Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde gemäß § 11 BFSG ist im Bundesland Hessen lautet:
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen (LBIT)